Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
Kokain, Haschisch, Cannabis, Marihuana, Amphetamin, Ecstasy
Die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren bedeutet notwendig die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum materiellen Betäubungsmittelrecht als auch zum Strafverfahrensrecht.
Die Verteidigung in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das BtMG ist eine Spezialmaterie und stellt selbst den in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme.
Daher ist es mehr als sinnvoll, sobald sich ergibt, dass eine Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren notwendig wird, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der in diesem Gebiet spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat.
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel betreut als Anwalt für Strafrecht ausschließlich strafrechtliche Mandate und vertritt insbesondere Mandantschaft mit drogenrechtlichen Problematiken.
Spezialgebiet Betäubungsmittelstrafrecht
Die Verteidigung in BtM- Verfahren setzt spezialisierte Kenntnisse voraus:
- In materiell-rechtlicher Hinsicht: Verstöße gegen das BtMG, die sich nicht auf den Besitz geringer Mengen beschränken, führen zur Anwendung von Strafrahmen mit hoher Mindeststrafe. Zum Beispiel: Die Einfuhr von 100gramm Haschisch durchschnittlicher Qualität in Kombination mit einem Taschenmesser ergibt denselben Strafrahmen wie bei Totschlag!
- In prozessualer Hinsicht: Die Ermittlungsbehördengreifen beim Verdacht des Handeltreibens zumeist gleichzeitig auf sämtlich vom Verfahrensrecht vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zurück. Eine solche Verfolgungsintensität findet sich ansonsten nur in anderen Bereichen der organisierten Kriminalität und beim Terrorismusverdacht.
- Im Rahmen der Strafverfolgung kann der Grundsatz Therapie statt Strafe Anwendung finden.
- Das BtM-Recht weist mit der Aufklärungshilfe gemäß § 31 BtMG eine spezialrechtliche Kronzeugenregelung auf. Damit diese dem Mandanten auch tatsächlich zum Vorteil gereicht, sind Kenntnisse über den Umgang insbesondere mit den Ermittlungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft, erforderlich.
- Außerstrafrechtliche Folgen sind zu beachten. So kann ein Verstoß den Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht, aber auch durch die Verwaltungsbehörden nach sich ziehen. Ferner existieren ausländerechtliche Normen, die bei Verstößen gegen das BtMG Anwendung finden.
Kanzlei Wenzel - Betäubungsmittelstrafrecht 030/ 39 88 95 88