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Rechtsanwaltskanzlei

Benjamin C. Wenzel

Kurfürstendamm 216
10719 Berlin

 

 

Tel:  030 120 593 430

 

E-Mail: info@anwalt-wenzel.com

 

Fachanwalt für Strafrecht 

Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel betreut als Anwalt für Strafrecht ausschließlich strafrechtliche Mandate und vertritt in Berlin und bundesweit insbesondere Mandanten mit drogenrechtlichen Fragen.

 

Besonders häufig treten Sachverhalte auf, in denen es um Drogenkonsum und die Entziehung der Fahrerlaubnis geht.

 

Erfahren Sie hier mehr zu:

Einen Überblick über die Leistungen Ihres Anwalts können Sie sich mit einem Blick auf die Bewertungen durch die Mandanten verschaffen:

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren bedeutet notwendig die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl zum materiellen Betäubungsmittelrecht als auch zum Strafverfahrensrecht.

 

Sie stellt eine Spezialmaterie dar und bürgt selbst für den in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig besondere Probleme.

 

Daher ist es mehr als sinnvoll und notwendig, einen in Betäubungsmittelverfahren erfahrenen Strafverteidiger mit speziellen und vertieften Kenntnissen hinzuzuziehen, sobald ein Betäbungsmittelverfahren gegen Sie eröffnet wurde.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Wenzel am besten noch heute!

Spezialgebiet Betäubungsmittelstrafrecht

Die Verteidigung in BtM- Verfahren setzt spezialisierte Kenntnisse voraus:

  • In materiell-rechtlicher Hinsicht: Verstöße gegen das BtMG, die sich nicht auf den Besitz geringer Mengen beschränken, führen zur Anwendung von Strafrahmen mit hoher Mindeststrafe. Zum Beispiel: Die Einfuhr von 100gramm Haschisch durchschnittlicher Qualität in Kombination mit einem Taschenmesser ergibt denselben Strafrahmen wie bei Totschlag!

 

  • In prozessualer Hinsicht: Die Ermittlungsbehördengreifen beim Verdacht des Handeltreibens zumeist gleichzeitig auf sämtlich vom Verfahrensrecht vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zurück. Eine solche Verfolgungsintensität findet sich ansonsten nur in anderen Bereichen der organisierten Kriminalität und beim Terrorismusverdacht.

 

 

  • Das BtM-Recht weist mit der Aufklärungshilfe gemäß § 31 BtMG eine spezialrechtliche Kronzeugenregelung auf. Damit diese dem Mandanten auch tatsächlich zum Vorteil gereicht, sind Kenntnisse über den Umgang insbesondere mit den Ermittlungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft, erforderlich.

 

  • Außerstrafrechtliche Folgen sind zu beachten. So kann ein Verstoß den Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Verwaltungsbehörden nach sich ziehen. Ferner existieren auch ausländerechtliche Normen, die bei Verstößen gegen das BtMG Anwendung finden können.

Wie sieht die alltägliche Arbeit von Anwalt Wenzel eigentlich aus?

Erfahren Sie an dieser Stelle mehr über die alltägliche Arbeit von Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel in unserem

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Rechstanwalt Benjamin C. Wenzel wurde aufgrund seiner besonderen Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen.

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