Drogen und Fahrerlaubnis

 

Es kommt immer wieder vor, dass man als Kraftfahrzeugfahrer von der Polizei angehalten wird und ein Drogenkontrolltest durchgeführt wird. Wenn dieser positiv auf Cannabis, Kokain, THC, SpeedAmphetamin oder andere Betäubungsmittel verläuft, ist die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis groß. Zudem werden Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens.

 

Das Strafverfahren

Geraten Sie in eine Polizeikontrolle, und wird dann ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt, dann wird gegen Sie ganz schnell ein Verfahren wegen Drogenbesitzes eingeleitet. Bereits der Besitz von Betäubungsmitteln wie THC, Kokain, Heroin oder Amphetamin ist strafbar. Auch wenn es absurd klingt, der Konsum an sich nicht.

Als Beschuldigter sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen! Dann hat man noch eine Chance, dass das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Wer sich allerdings zu dem Tatvorwurf des Drogenbesitzes äußert, kann mit einer Anklage rechnen. Es liegt auf der Hand, dass auch das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln einem Straftatbestand unterliegt.

 

Daher: Schweigen Sie! Und sollten Sie dies nicht getan haben, rate ich Ihnen den anwaltlichen Beistand!

 

 

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren

Das OWi- Verfahren bei Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist ein im Bußgeldkatalog standartisiertes Verfahren. In den meisten Fällen erhalten Sie dann von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid über 500,- Euro zuzüglich der Kosten für ein Drogengutachten. Die Kosten belaufen sich zwischen 800,- und 900,- Euro. Zusätzlich erhalten Ersttäter ein einmonatiges Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

 

Glück für den , der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat! Denn die Rechtsschutz deckt in den meisten Fällen die Anwaltskosten gegen ein solches Verfahren. Und gegen so einen Bußgeldbescheid stehen dem versierten Anwalt eine Menge Möglichkeiten offen. Der Bußgeldbescheid kann selbst fehlerhaft sein, die Drogenkontrolle fehlerhaft, oftmals ist auch die Nachweisbarkeit der Drogenbeeinflussung beim Fahren überhaupt nicht gegeben.

 

Für viele Betroffene ist bereits auch die Punkteanzahl in Flensburg ein nicht zu unterschätzendes Problem. Wer schon viele Punkte in Flensburg hat, für den gilt es zu prüfen, ob ein Zuschlag von weiteren vier Punkten überhaupt noch verkraftet werden kann. Denn ab 10 Punkten ist der Führerschein weg!

Hingewiesen werden soll hier auf die Möglichkeit des Punkteabbaues durch Aufbauseminare. Vielen Betroffenen ist gar nicht bewußt, wieviele Punkte sie bereits erreicht haben. Eine Anfrage an das Verkehrszentralregister bringt da Klarheit.

 

Der Rechtsanwalt kann versuchen zu erreichen, dass die Geldbuße erhöht wird und vom Fahrverbot abgesehen wird. In bestimmten Konstellationen ist dies möglich.

 

 

Entziehung der Fahrerlaubnis

In nicht wenigen Fällen kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen und muss neu beantragt werden. Dies ist vorallem für Berufskraftfahrer eine Katastrophe, denn hier werden systematisch Existenzen vernichtet. Darum sollten solche Fälle mit einem engagierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Betäubungsmittelrecht begegnet werden. 

 

 

Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)?

Zunächst muss man unterscheiden! Cannabis, THC, Marihuana und Haschisch. Das sind weiche Drogen. Für diese gelten andere Maßstäbe, als für Kokain, Extacy, Amphetamine oder Heroin, sogenannte harte Drogen.

 

 

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Marihuana, Cannabis, THC, Haschisch

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, wird immer ein Gutachten gefertig, um die Werte des Cannabisgehaltis im Blut festzustellen. Dabei sind zwei Werte von entscheidener Bedeutung: Zum einen der THC-Wert, zum anderen der COOH-Wert (Carbonsäurewert).

Zum Unterschied:

Der THC-wert (Tetrahydrocannabinol) gibt Aufschluss, ob der Fahrer akut unter Einfluss von THC stand/steht.

Der THC-COOH-wert (Carbonsäurewert) gibt Aufschluss über das in der Vergangenheit liegende Konsumverhalten.

Für die Verfahren gerichtet auf Entziehung der Fahrerlaubnis sind die Corbonsäurewerte (THC-COOH-werte) von besonderem Interesse. An Ihnen lässt sich zumindest in bestimmtem Umfang erkennen, ob der Betroffene wenig, gelegentlich oder viel konsumiert.

Ab 150 ng/ml THC-COOH-Wert (Carbonsäurewert) wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen. Bei Werten darunter kommt es darauf an. Je geringer der Wert ist, desto besser.

 

 

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (Kokain, Amphetamin, Heroin)

Hier kann bereits beim erstmaligen Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Aber auch das sonstige Konsumverhalten spielt immer eine Rolle. Ein Anwalt für Betäubungsmitteldelikte kann dem beispielsweise mit einem Drogenscreening begegnen.

 

 

Rechtsschutz gibt es gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)

Mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten stehen dem Betroffenen offen, die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden können. So das Anhörungsverfahren, das Widerspruchsverfahren, die Klage und der einstweilige Rechtsschutz.

 

 

Anhörungsverfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens könne alle Einwendungen vorgetragen werden, die der Abwehr der beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis dienen. Hier geht es darum, alle für den Betroffenen günstigen Umstände vorzutrage, z.B. Vorlage von Screenings, Schilderung besonderer Umstände, die zu der Auffälligkeit geführt haben.

 

 

Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Bevor man den Klageweg bestreitet, muss man in Berlin das Widerspruchsverfahren durchführen, wo nochmals der eingelegte Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis überprüft wird.

 

 

Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

War das Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erfolgreich, ist der Klageweg geboten. Ein Klageverfahren nimmt  Monate Zeit in Anspruch.  Daher sollte parallel das Eilrechtsschutzverfahren angestrebt werden.

 

 

Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Der einstweilige Rechtsschutz hat in diesen Fällen große Bedeutung. Denn für die Entziehung der Fahrerlaubnis wird zumeist die sofortige Vollziehung angeordnet. Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Betroffene mit Zugang des Bescheides das Recht verliert, Fahrzeuge zu führen und zwar auch dann, wenn er Klage erhebt. Das bedeutet, dass er auch für die Dauer des Klageverfahrens nicht fahren darf.

An diesem Punkt setzt das einstweilige Rechtsschutzverfahren an: Es hat zum Ziel, dass der Kläger zumindest für die Dauer des Klageverfahrens fahren darf.

Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (auch Eilverfahren genannt): der Betroffene bekommt in kurzer Zeit eine Entscheidung, die ihm Klarheit verschafft, wie das Gericht seine Situation bewertet.

 

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