Drogen per Post

Der Kauf von Drogen kosttn viele Konsumenten von Cannabis, Speed, Kokain oder anderen Betäubungsmitteln Überwindung. Vielen ist es unangenehm, die Drogen zu kaufen und dabei direkt in Kontakt mit denjenigen zu treten, die mit Betäubungsmitteln Handel treiben oder Cannabisplantagen betreiben. Grund für dieses Gefühl ist die Sorge, beim Drogenkauf von der Polizei auf frischer Tat ertappt zu werden.

 

Wenn es sich dann auch noch um eine Sammelbestellung für Freunde handelt, dann droht wegen der größeren Menge an Betäubungsmittel, die bei einer Transaktion den Besitzer wechseln, eine deutlich höhere Haftstrafen und die Gefahr eines Eintrags im Führungszeugnis. Die Behörden vermuten dann oft den Versuch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln beim Kunden.

 

Genau an diesem Punkt können Drogen per Post und aus den Internet dem Konsumenten scheinbar unter die Arme greifen. Ein offener Kauf auf der Straße, der Gang in die Wohnung des Dealers und somit das offenbaren der Kaufabsicht wird vermieden. Der Handel kann aus der Ferne abgeschlossen werden.

 

Hierzu bedient man sich zunehmend der Angebote im Internet. Internetseiten bieten vermehrt den Versandhandel mit Cannabis und auch Speed und Kokain an. Auch Ketamin und andere Rauschmittel können mittlerweile bequem online bestellt werden.

 

Genauso helfen immer wieder Freunde einander aus. Es werden kleine Briefe mit der Post verschickt, in denen man einem Freund etwas zuschickt, was er selbst nicht kaufen kann oder möchte. Doch wie sicher ist der Versand von Drogen mit der Post tatsächlich?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass es völlig unerheblich ist, wie die Transaktion zum Kauf von Drogen stattfindet. Für die Ermittlungsbehörden ist es egal, ob der private Cannabisbedarf im Park, in der Dealerwohnung oder online gedeckt wird. Am Ende steht jeweils der Kauf, vielleicht die Absicht zum Handeltreiben und der Besitz.

 

Der Kauf von Drogen im Internet und auch der Versand mit der Post ist verlockend. Ein falscher Absender scheint Sicherheit zu vermitteln. Kommt die Postsendung mit Drogen an, dann scheint niemand etwas bemerkt zu haben. Werden die Betäubungsmittel in der Postsendung bemerkt, dann wird niemand den Absender finden können. Auch die Post wird ihre Zeit nicht mit der Untersuchung von Paketen und Briefen verschwenden.

 

Tatsächlich ist es aber so, dass die Polizei, die Behörden und die Versanddienstleister mittlerweile für dieses Problem sensibilisiert sind. Findet sich bei der Post ein Umschlag, der einen verräterischen Grasduft verströmt, dann wird die Sendung kontrolliert werden. Die Information wird an die Behörden weitergereicht. 

 

Die Postsendung wird gerade nicht abgefangen werden. Es ist vielmehr im Interesse der Behörden, dass der Empfänger die per Post zugeschickten Betäubungsmitteln erhält. Denn dann weiß man, wo die Drogen zu finden sind. Ein Verdacht für eine Hausdurchsuchung wegen Drogenbesitzes kann leichter begründet werden und die Polizei kann einen leichten Erfolg verbuchen.

 

Aber auch wenn niemand etwas von der Postsendung mit Drogen erfährt, dann ist die Drogensendung im Briefkasten noch nicht sicher. Denn aufmerksame Nachbarn könnten auf wiederholte Cannabissendungen reagieren und selbstständig die Behörden alarmieren.

 

In jedem Fall sind auch Drogen per Post keine sichere Alternative. Die Behörden haben sich längst auf das Verhalten der Konsumenten eingestellt. Kommt es zu einer Anklage oder ist man Beschuldigter, dann sollte unbedingt ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet werden. Je früher ein Fachanwalt für Sie tätig wird, umso höher sind die Erfolgschancen.

 

Denken Sie daran, dass die Behörden den Ermittlungserfolg erzielen wollen. Ihr Anwalt vertritt allein Ihre Interessen. 

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