Drogendelikte

Ist das noch "Eigenkonsum"?

Egal mit welchem Rauschmittel Sie aufgefriffen werden, Cannabis, Ecstasy, Kokain, Amphetamine, etc.

Der Strafrahmen im Betäubungsmittelstrafrecht ist hoch.

 

Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Steht so viel auf dem Spiel, sollte man sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, der über jahrelange Erfahrung im Bereich der Betäubungsmittel- bzw. Drogendelikte verfügt.

Das Betäubungsmittelstrafrecht, das Rechtsgebiet, das den rechtlichen Umgang mit Drogen definiert, ist kein Pflichstoff in der juristischen Ausbildung, sodass Sie nicht von jedem Anwalt annehmen können, dass er auch mit dieser strafrechtlichen Sondermaterie vertraut ist. 

 

Verfahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts sind häufig auch durch die Rechtsprechung geprägt. Neben diesem Aspekt hängt Vieles auch an sog. "Sozialprognosen". Dieser Aspekt ist gerade für den Gelegenheitssünder, wie beispielsweise unbedarfte Heranwachsende, von hoher Relevanz.

 

Die Sozialprognose im Betäubungsmittelstrafrecht entscheidet regelmäßig, ob die Gerichte nur eine geringe Geldstrafe verhängen oder eine Strafe aussprechen, die ein Zukunftshindernis darstellen kann, indem Sie in das Bundeszentralregister eingetragen wird.

 

Sich durch Leichtsinn einen solchen Stein in den Weg zu legen, sollte vermieden werden. Der Anwalt für Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht kann Ihnen in solchen Situationen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Egal in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden. Es kann durch einen erfahrenen Anwalt auf das Verfahren eingewirkt werden. Je früher Sie einen Anwalt beauftragen, desto besser werden Ihre Aussichten sein.

 

Damit Sie sich einen Überblick über Begrifflichkeiten und Möglichkeiten im BtM-Recht machen können, informieren Sie sich über Betäubungsmittel und deren MengenBesitz und Eigenkonsum und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und verschieden andere Möglichkeiten im Rahmen einer Verteidgung bei Drogendelikten.

 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht mit Kanzleisitz am Berliner Kudamm.

 

 

 

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Rechstanwalt Benjamin C. Wenzel wurde aufgrund seiner besonderen Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen.

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