Egal mit welchem Rauschmittel Sie aufgefriffen werden, Cannabis, Ecstasy, Kokain, Amphetamine, etc.
Der Strafrahmen im Betäubungsmittelstrafrecht ist hoch.
Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Steht so viel auf dem Spiel, sollte man sich an einen Fachanwalt für Strafrecht, Betäubungsmittel- bzw. Drogendelikte wenden.
Das Betäubungsmittelstrafrecht, das Rechtsgebiet, das den rechtlichen Umgang mit Drogen definiert, ist kein Pflichstoff in der juristischen Ausbildung, sodass Sie nicht von jedem Anwalt annehmen können, dass er auch mit dieser strafrechtlichen Sondermaterie vertraut ist.
Verfahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts sind häufig auch durch die Rechtsprechung geprägt. Neben diesem Aspekt hängt Vieles auch an sog. "Sozialprognosen", ein Aspekt der gerade für den Gelegenheitssünder, wie beispielsweise unbedarfte Heranwachsende, von hoher Relevanz sein kann, entscheidet sich doch an diesem Punkt regelmäßig, ob es nur eine Geldstrafe wird oder doch ein Zukunftshindernis in Form einer Eintragung in das Bundeszentralregister.
Sich durch Leichtsinn einen solchen Stein in den Weg zu legen, sollte vermieden werden. Der Anwalt für Strafrecht und Betäubungsmittelrecht kann Ihnen in solchen Situationen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Damit Sie sich einen Überblick über Begrifflichkeiten und Möglichkeiten im BtM-Recht machen können, informieren Sie sich über Betäubungsmittel und deren Mengen, Besitz und Eigenkonsum und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und verschieden andere Möglichkeiten im Rahmen einer Verteidgung bei Drogendelikten.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht mit Kanzleisitz in Berlin-Moabit.